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Art. 2 · Übergeordnetes Recht

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 6 · Original-PDF

1 Die einschlägigen Vorschriften des eidgenössischen und kantonalen Rechts sowie hierzu ergangene Entscheide, insbesondere zu Strassen- und Wasserbauprojekten, bleiben vorbehalten. 2. Teil Raumplanung 2.1 Planungsgrundsätze §2 Die im Gestaltungsplan 1:2000 rot bezeichneten Gebäude sind von kulturge- Gebäude mit Substanzschutz schichtlichem oder symbolischen Wert und in ihrer Substanz geschützt. Sie dürfen nicht abgebrochen werden und sind zu unterhalten. Innerhalb des bestehenden Bauvolumens dürfen sie aus- und umgebaut werden, soweit dies dem Schutzziel nicht entgegensteht.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.