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Art. 1 · Geltungsbereich

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 6 · Original-PDF

1 Die Bau- und Nutzungsordnung (BNO) umfasst das kommunale Raumplanungs-, Umwelt- und Baurecht. 2 Ihre Vorschriften finden Anwendung auf alle Bauten und Anlagen, deren Nutzung sowie den Schutz des Bodens. 3 Die BNO gilt für das gesamte Gemeindegebiet. §1 Diese Vorschriften gelten für alle im Gestaltungsplan Ortsbildschutz 1 : 2000 Geltungsbereich besonders bezeichneten Objekte, die übrigen bestehenden Bauten in der Dorfzone I, sowie für den Bauperimeter Sonnenberg. Der Gestaltungsplan Ortsbildschutz 1:2000 bildet Bestandteil dieser Sondernutzungsvorschriften. 2. SCHUTZWÜRDIGE BAUTEN, KULTUROBJEKTE

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.