Art. 39 · Allgemeine Anforderungen
BZO Bau- und Nutzungsordnung Wettingen · S. 45 · Original-PDF
1Hinsichtlich Sicherheit, Fundation, Konstruktion, Material und Feuchtigkeitsisolation gelten die anerkannten Regeln der Baukunst als Richtlinie. Bei der Planung und Gestaltung von öffentlich zugänglichen Bauten und Anlagen (Strassen, Wege, Plätze, Parkhäuser, öffentliche Toiletten, etc.) sollte auch auf die Sicherheitsbedürfnisse von Passantinnen und Passanten geachtet werden, indem solche Anlagen nach Möglichkeit übersichtlich, einsehbar, hell und beleuchtet gestaltet werden.
2Der Gemeinderat kann, wenn nötig, auf Kosten der Bauherrschaft eine Begutachtung durch Fachleute anordnen und besondere Massnahmen verlangen, soweit überwiegende öffentliche Interessen dies erfordern.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.