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Art. 40 · Energiesparmassnahmen

BZO Bau- und Nutzungsordnung Wettingen · S. 45 · Original-PDF

Energiesparmassnahmen Aussenwände dürfen nachisoliert werden, selbst wenn dadurch die Abstandsvorschriften nicht mehr in vollem Masse eingehalten werden und die Ausnützungsziffer überschritten wird. Zu § 41 (Ausrichtung der Wohnungen):

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.