Art. 29 · Geschützte Naturobjekte
BZO Bau- und Nutzungsordnung Wettingen · S. 36 · Original-PDF
1Die im Bauzonenplan bezeichneten und im Anhang 9.4.3 aufgeführten Naturobjekte sind von besonderem naturkundlichem, kulturgeschichtlichem, landschaftlichem oder symbolischem Wert. Sie dürfen nicht beseitigt werden und sind zu schonen. Der Gemeinderat kann bei geeignetem Ersatz Ausnahmen bewilligen
2Die im Kulturlandplan bezeichneten und im Anhang 9.4.4 aufgelisteten Naturobjekte sind geschützt, dürfen nicht beseitigt werden und sind artgerecht zu unterhalten.
3Absatz 4 findet für geschützte Naturobjekte, die im Bauzonenplan bezeichnet sind, analoge Anwendung. 14252_05A_210607_BNO.doc
36 Hinweise
Bau- und Nutzungsordnung (BNO)
4Folgende Naturobjekte sind geschützt: Naturobjekte Bezeichnung im Plan Schutzziel Pflegemassnahmen, Nutzungseinschränkungen Hecken hellgrüne Signatur - Brut- und Nahrungsbiotop
–Gliederung der Landschaft
–Trittstein, Vernetzungselement
–Windschutz - Struktur erhalten
–periodisch zurückschneiden/ verjüngen
–im gleichen Jahr nicht mehr als 1/3 auf den Stock setzen
–vorgelagerter Krautsaum von 1m Breite
–teilweise Artenzusammensetzung verbessern Hochstammobstbestand grün schraffierte Fläche - vielfältiger Übergangsbereich Wald-Kulturland
–Artenreichtum - abgehende Bäume wieder mit Hochstammobstsorten ersetzen
–Gemeinde fördert Neupflanzungen und Pflege auch ausserhalb der bezeichneten Flächen Einzelbäume grünes Symbol - siedlungs- und landschaftsprägendes Naturelement
–Kulturrelikt - Pflege auf lange Lebensdauer
–freistehender Baum: bei natürlichem Abgang ersetzen Uferschutzstreifen Punktsignatur - Nährstoffeinschwämmung in Gewässer verhindern - 3 m breiter Uferschutzstreifen beidseits der Bäche
–Verwendung von Dünger und Pflanzenschutzmittel, Umbruch sowie die Erstellung von Hochbauten nicht zulässig Trockenmauern violetter Kreis - Lebensraum für Echsen - schonender Unterhalt
–Fugen nicht verschliessen
–keine Hinterbetonierung Geologische Objekte oranges Dreieck - Naturelement - keine Beeinträchtigung der Findlinge und Strukturen Weiherbiotope, Feuchtgebiete gelber Kreis - Laichgebiet, Brutbiotop
–Verlandung aufhalten - kein Betreten und Befahren der Wasserfläche
–kein Fischen
–kein Einfangen und Aussetzen von Tieren
–Mitnehmen von Laichteilen oder Kaulquappen für Schulunterricht gestattet Aussichtspunkt rotes Dreieck - Aussicht freihalten - keine aussichtsbehindernde Bauten und bleibende Pflanzungen
Naturobjekte Bezeichnung im Plan Schutzziel Pflegemassnahmen,
Nutzungseinschränkungen
Hecken hellgrüne Signatur verbessern
Hochstammobstbestand und Pflege auch ausserhalb der bezeichneten Flächen
Einzelbäume grünes Symbol
Uferschutzstreifen Pflanzenschutzmittel, Umbruch sowie die Erstellung von Hochbauten nicht zulässig
Trockenmauern violetter Kreis
–Lebensraum für Echsen
–schonender Unterhalt
–Fugen nicht verschliessen
–keine Hinterbetonierung
Geologische Objekte ge und Strukturen
Weiherbiotope, Feuchtgebiete Kaulquappen für Schulunterricht gestattet
Aussichtspunkt rotes Dreieck
–Aussicht freihalten
–keine aussichtsbehindernde Bau- 14252_05A_210607_BNO.doc
37 Hinweise
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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.