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Art. 13 · Speziell bezeichnetes Gebiet (weiss schraffiert)

BZO Bau- und Nutzungsordnung Wettingen · S. 24 · Original-PDF

1Das im Bauzonenplan mit einer weissen Schraffur bezeichnete Gebiet der Wohnzone W3 weist mit seiner baulichen Struktur sowie der Gestaltung der Aussenräume eine hohe Wohn- und Siedlungsqualität auf. Der Gemeinderat hat eine Vollzugsrichtlinie erlassen, die Grundeigentümern sowie Fachleuten der Architektur und Planung Anregungen vermitteln soll, wie das bezeichnete Gebiet unter Berücksichtigung der quartiertypischen Elemente verdichtet und erneuert werden kann (Richtlinie für die Gestaltung von Neu-, Um- und Ersatzbauten im Gebiet gemäss § 13 BNO, Stand Dezember 2005). VZR BNO; §§ 5 bis,13

2Neu-, Um- und Ersatzbauten haben sich bezüglich ihres Standorts, ihrer Stellung und ihrer Form gut in die bestehende Bebauungsstruktur zu integrieren. Dabei ist der Kleinmassstäblichkeit der Bauten und Aussenräume sowie der Qualität der Freiräume Beachtung zu schenken. Siehe dazu auch Hinweis zu § 5 bis.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.