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Art. 32 · Spezialzone Weinrebenpark SWP

BZO Bau- und Nutzungsordnung Spreitenbach · S. 20 · Original-PDF

1Bei der Spezialzone Weinrebenpark (SWP) handelt es sich um einen Park­ wald mit differenzierter Nutzung. Die Waldfunktion der bestockten Fläche ist grundsätzlich zu erhalten. Zusätzlich dürfen Anlagen im Zusammenhang mit dem Kunstschaffen erstellt werden, soweit sie die Grundfunktionen des Waldes nicht massgeblich beeinträchtigen. Grössere Anlagen sind baubewil­ ligungspflichtig und erfordern die Zustimmung des Kantons.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.