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Art. 17 · Grünzone G

BZO Bau- und Nutzungsordnung Spreitenbach · S. 14 · Original-PDF

1Die Grünzone G dient dem Landschaftsschutz oder zur Gliederung von Siedlungsgebieten.

2Die Grünzone ist von allen Bauten freizuhalten. Zugelassen sind Spazier­ wege, kleine Erholungsanlagen (Gartenbänke usw.) sowie Kleinbauten, die zur Pflege der Grünzone notwendig sind. 14 Spreitenbach 7.1-1

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.