← BZO Spreitenbach · Inhaltsverzeichnis
Art. 16 · Familiengartenzone FG
BZO Bau- und Nutzungsordnung Spreitenbach · S. 14 · Original-PDF
1Die Familiengartenzone FG ist für die Anlage von Familiengärten bestimmt.
2Der Gemeinderat kann Vorschriften über die Nutzung der Gärten, die Grös se, Gestaltung und Bauweise der Gartenhäuschen, über Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, Parkierung und dergleichen erlassen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.