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Art. 12 · Wohn- und Gewerbezone WG, Wohn- und Gewerbezone Kreuzäcker WGK

BZO Bau- und Nutzungsordnung Spreitenbach · S. 8 · Original-PDF

Wohn- und Gewerbezone WG, Wohn- und Gewerbezone Kreu­ zäcker WGK

1Die Wohn- und Gewerbezone WG ist für Wohn- und mässig störende Gewerbenutzung sowie für landwirtschaftliche Bauten bestimmt. Freistehen­ de Einfamilienhäuser sind nicht gestattet. *

2Mit Ausnahme der Besucherparkplätze bei Wohnnutzungen sind sämtliche Autoabstellplätze in Gebäuden unterzubringen. *

3In der Wohn- und Gewerbezone Kreuzäcker WGK gelten folgende Bestim­ mungen, zusätzlich zu § 6 BNO und § 12 Abs. 1 BNO sowie § 56 Abs. 2 und Abs. 7 BNO: * a) min. Wohnflächenanteil von 30% bis 50%, ermittelt in % der anre­ chenbaren Bruttogeschossfläche; b) Gestaltungsplanpflicht, zulässige Abweichungen zur BNO richten sich nach § 21 Abs. 2 BauG / § 3 ABauV, jedoch sind zwei zusätzli­ che Vollgeschosse möglich.

4Der Gestaltungsplan Kreuzäcker bezweckt: a) eine hohe architektonische und städtebauliche Qualität; b) eine optimale Abstimmung der Bauten auf die Immissionen; c) eine attraktive Gestaltung der Platz- und Strassenräume nach einem einheitlichem Konzept; d) eine rationelle Erschliessung für den MIV mit einem Verkehrsregime, welches auf das übergeordnetes Netz abgestimmt ist; e) eine attraktive Anbindung an den Langsamverkehr (Velo, Fussgän­ ger) und an die OeV-Haltestellen; f) Der bestehende Grünraum entlang des Dorfbaches sowie die Tras­ seefreihaltung für die geplante Stadtbahn Limmattal sind mit einzube­ ziehen. § 12bis * Wohn- und Gewerbezone WG4

1Die Wohn- und Gewerbezone WG4 ist für Wohn- und mässig störende Gewerbenutzung bestimmt. Der Mindestanteil für die Gewerbenutzung und das Wohnen beträgt je 1/3 der anrechenbaren Bruttogeschossfläche. Hotel­ nutzungen können an den Wohn- und Gewerbeanteil angerechnet werden. Verkaufsflächen sind bis zu einer Nettoladenfläche von höchstens 300 m² pro Betrieb zulässig, wobei das Total aller Verkaufsflächen 5% der Grund­ stücksflächen nicht übersteigen darf. Die geschlossene Bauweise ist zuläs­ sig. Einfamilienhäuser sind nicht gestattet. 8 Spreitenbach 7.1-1

2Im «Gebiet ohne Mindestwohnanteil» entlang der Landstrasse entfällt die Pflicht für den Mindestwohnanteil gemäss Absatz 1. Zudem dürfen 10% der Grundstücksflächen als Verkaufsfläche genutzt werden.

3Die Erschliessung und Überbauung ist nur mit Gestaltungsplan zulässig. Ein Gestaltungsplan muss eine Mindestperimeterfläche von 3'000 m² auf­ weisen. Innerhalb des fein schraffierten Bereichs kann der Gemeinderat ein Hochhaus bewilligen. Die maximale Höhenkote beträgt 450 m.ü.M., die zu­ lässige Gebäudegrundfläche max. 550 m². Dem Gemeinderat wird die aus­ drückliche Kompetenz eingeräumt, im Rahmen der Genehmigung des Ge­ staltungsplanes nebst der Prüfung der Vorschriften des übergeordneten Rechts auch starken Einfluss auf den Wohnungsmix und die Wohnungs­ grundrisse zu nehmen.

4Für die Realisierung eines Stadtsaals im zugelassenen Bereich erhöht sich die Ausnützung um die anrechenbare Bruttogeschossfläche des Stadtsaals, höchstens jedoch um 0.4. Dieser Ausnützungsbonus bezieht sich auf die im Bauzonenplan bezeichnete anrechenbare Grundstücksfläche.

5Mit Ausnahme von Besucher- und Kundenparkplätzen sind Autoabstellplät­ ze unterirdisch oder in Gebäuden unterzubringen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.