Art. 24 · Fachausschuss Bau- und Aussenraumgestaltung
BZO Baureglement Burgdorf · S. 16 · Original-PDF
1Der Gemeinderat ernennt auf Antrag der Baubewilligungsbehörde einen Fachausschuss Bau- und Aussenraumgestaltung FBA, welcher die Bauwilligen und die Baubewilligungsbehörde in Bau- und Aussenraumgestaltungsfragen berät. Er besteht aus unabhängigen, in Gestaltungsfragen ausgewiesenen Fachleuten, wobei neben der Architektur auch die Fachrichtungen Kunstgeschichte, Landschaftsarchitektur sowie Raumplanung und Städtebau angemessen vertreten sind.
2Bauvorhaben und Baugesuche werden dem Fachausschuss auf Entscheid der Baubewilligungsbehörde zur Beurteilung vorgelegt, wenn sie in Gebieten gemäss Art. 51, 52, 62 bis 64 vorgesehen und für das Strassen-, Stadtund Landschaftsbild von Bedeutung sind oder spezielle baugestalterische Fragen aufwerfen.
4Der Gemeinderat regelt die Einzelheiten in Richtlinien. Aufgaben, Zuständigkeit, Organisation und Mitgliederzahl sind in einem Erlass festzuhalten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.