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Art. 25 · Ökologischer Ausgleich

BZO Baureglement Burgdorf · S. 16 · Original-PDF

1Die Stadt unterstützt den ökologischen Ausgleich im Siedlungsgebiet bei Planung, Projektierung, Bau und Unterhalt durch Information und Beratung.

3Die Vorgartenbereiche in den Wohnzonen und die Bauverbotsstreifen in den Arbeitszonen sind auf ökologisch und gestalterisch wirksame Art zu begrünen; die versiegelten Flächen sind auf das erschliessungstechnisch bedingte Minimum zu beschränken.

3Die Kosten des Fachausschusses Bau- und Aussenraumgestaltung gehen zu Lasten der Stadt.

Vergleiche die Richtlinien zum Fachausschuss.

Ökologischer Ausgleich heisst: Massnahmen zur Erhaltung und Schaffung von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere in intensiv genutzten Gebieten ergreifen. Die Stadt setzt sich dafür ein, dass öffentliche und private Grünflächen und Bepflanzungen erhalten, gepflegt und neu geschaffen werden. Die Baudirektion bietet Bauherrschaften fachliche Beratung an und vermittelt entsprechende Kontakte.

2Aussenräume sind so zu gestalten, dass die ökologische Qualität sowie die Durchgrünung des Siedlungsgebietes nach Möglichkeit erhalten und vermehrt werden. 15

4Nicht begehbare Flachdächer und schwach geneigte Dächer sind zu begrünen. Davon ausgenommen sind Dächer mit einer Dachfläche bis 30 m2. *

Schwach geneigte Dächer: bis 5° Neigung; Ausnahmen: z.B. technisch bedingte Aufbauten und Anlagen zur Sonnenenergie- oder Regenwassernutzung.

5Die Leistungen der Stadt an ökologisch besonders wirksame Vorhaben werden durch den Gemeinderat in Richtlinien geregelt.

Besonders wirksam sind Vorhaben, die sich über Parzellengrenzen hinweg positiv auf Pflanzen und Tiere auswirken, u.a. auch entlang von Gewässern oder Waldrändern.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.