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Art. 57
BZO Bau- und Nutzungsordnung Obersiggenthal · S. 28 · Original-PDF
1Die Ausrichtung der Wohnungen ist auf die örtlichen Verhältnisse (Lärm, Besonnung, Nutzung der Räume, Einpassung usw.) abzustimmen. Ausschliesslich nach Norden orientierte Wohnungen sind nur in Ausnahmefällen gestattet.
Fensterbrüstung
2Bei ausschliesslich mit Schrägverglasung beleuchteten Wohn-, Schlaf- und Arbeitsräumen muss pro Raum, bei min. einem Fenster, der horizontale Ausblick gewährleistet sein. Wohnhygiene, Ausrichtung der Wohnungen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.