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Art. 20

BZO Bau- und Nutzungsordnung Obersiggenthal · S. 15 · Original-PDF

1Zulässig sind in der Grünzone Erholungseinrichtungen wie Fusswege, Sitzbänke und dgl. sowie einzelne eingeschossige Gebäude mit einer Grundfläche von max. 15 m2, welche zur Pflege und zum Unterhalt der Zone nötig sind. Alle übrigen Bauten sind nicht gestattet.

2Nutzung und Pflege haben nach ökologischen Grundsätzen zu erfolgen. Grünzone GR

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.