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Art. 19

BZO Bau- und Nutzungsordnung Obersiggenthal · S. 15 · Original-PDF

1Die Zone für Sport und Freizeit SF ist für Grün- und Aussenanlagen in Zusammenhang mit Spiel, Sport, Freizeit und Erholung bestimmt, die einem engeren oder weiteren Kreis der Allgemeinheit dienen.

2Hochbauten sind nur soweit zulässig, als sie der Bewirtschaftung und Benutzung sowie der Pflege und dem Unterhalt dienen.

3Der Gemeinderat regelt die nutzungsspezifischen Details in einem Reglement. Zone für Sport und Freizeit SF

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.