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Art. 18 · Zone für öffentliche Bauten und Anlagen OEB

BZO Bau- und Nutzungsordnung Obersiggenthal · S. 14 · Original-PDF

1Die Zone für öffentliche Bauten OEB ist für Bauten und Anlagen bestimmt, die dem öffentlichen Interesse dienen. Zone für öffentliche Bauten und Anlagen OEB

BNO Obersiggenthal vom 19.03.2014 10

2Der Gemeinderat legt die Baumasse und Abstände unter Berücksichtigung privater und öffentlicher Interessen fest. Gegenüber angrenzenden Zonen sind deren Abstandsvorschriften einzuhalten.

3Solange kein anderer öffentlicher Bedarf besteht, kann der Gemeinderat in der Zone OEB Bauten und Anlagen für die Freizeitbetätigung und Erholung der Bevölkerung (Kleintierhaltung, Sportanlagen, Tennis- und Squash-Hallen, Minigolfanlagen usw.) befristet bewilligen.

4In der Zone OEB im Nüechtal ist das Erstellen eines Pfadihauses, nicht jedoch eines Pfadiheimes, zulässig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.