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Art. 17 · Dorfzone DZ

BZO Bau- und Nutzungsordnung Obersiggenthal · S. 13 · Original-PDF

1Die Dorfzone DZ dient der Erhaltung und zeitgemässen Entwicklung der traditionellen Dorfteile mit den ortstypischen Bauten, den Strassen- und Freiräumen sowie den weiteren prägenden Elementen wie den Vorgärten und -plätzen, Einfriedigungen, Bäumen und dgl.

2Zulässig sind Wohnen, Dienstleistungen, mässig störendes Gewerbe und Landwirtschaft. Läden bis 100 m2 Nettoladenfläche pro Gebäude sind zugelassen, sofern daraus keine erheblich grösseren Auswirkungen als aus dem Wohnen entstehen und diese mit den Einpassungsbestimmungen vereinbar sind. Dorfzone DZ

BNO Obersiggenthal vom 19.03.2014 9

3Bestehende, Ortsbild typische Bauten können um-, ausgebaut oder neu erstellt werden, sofern ihre wesentlichen Merkmale erhalten bleiben. Wesentliche Merkmale sind namentlich kubische Form, Dachform, Fassadengliederung, Materialien und Farbgebung. Der Gemeinderat kann Abweichungen gestatten, wenn dadurch eine Verbesserung des Ortsbildes und der architektonischen Qualitäten der Bauten entsteht.

4Neu-, Um- und Ergänzungsbauten müssen besonders sorgfältig gestaltet und in die bestehenden Strukturen eingepasst werden. Dies gilt insbesondere bezüglich Stellung, Gebäudevolumen, kubischer Gestaltung, Fassadengliederung, Dachform und -neigung, Materialien, Farbgebung, Platz-, Strassen- und Aussenraumgestaltung inklusive Abstellplätze.

5Die Dächer von Hauptbauten sind als Satteldächer zu gestalten, so dass ein geschlossener Gesamteindruck entsteht. Die Dachneigung hat in der Regel 35° - 45° zu betragen. Dachaufbauten und Dachflächenfenster müssen sich dem Dach unterordnen. Sie dürfen einen Drittel der Fassadenlänge nicht überschreiten. Dacheinschnitte sind untersagt.

6In der Dorfzone sind auch Fassaden-, Fenster- und Dachrenovationen, Solar-, Sende- und Empfangsanlagen sowie Reklamen aller Art und Änderungen der Umgebungsanlagen bewilligungspflichtig.

7Solarwärmeanlagen und Solarstromanlagen können zugelassen werden, wenn sie annähernd flächenbündig und sorgfältig in die Dachfläche oder in die Fassade integriert sind. Der ruhige Gesamteindruck einer Dachlandschaft ist, unter Einbezug aller Dachaufbzw. Einbauten, durch eine rücksichtsvolle Dimensionierung und Anordnung zu erhalten.

8Parabolspiegel haben sich in Bezug auf die farbliche Gestaltung und die Platzierung (soweit technisch möglich) ins Ortsbild einzufügen.

9Der Gemeinderat erlässt Richtlinien zur Konkretisierung der in der Dorfzone formulierten Anforderungen inklusive der ortspezifischen Besonderheiten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.