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Art. 73 · Wettbewerb

BZO Bau- und Nutzungsordnung Neuenhof · S. 34 · Original-PDF

Bei grösseren oder schwierigen Aufgaben kann der Gemeinderat zur Erreichung eines Wettbewerb optimalen Projekts die Durchführung eines Architekturwettbewerbs oder die Erteilung von Studienaufträgen verlangen, sofern dieses Ziel nicht anderweitig erreicht werden kann.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.