← BZO Neuenhof · Inhaltsverzeichnis

Art. 72 · Bauberatung

BZO Bau- und Nutzungsordnung Neuenhof · S. 33 · Original-PDF

1Grössere Bauvorhaben - vor allem in den Zonen Z5 und D, sowie in den Perimetern Umgebungsschutz Dorfzone und "Hardstrasse" - sind vor Ausarbeitung des BauproBauberatung jekts der Bauverwaltung anzumelden. 2Die Gemeinde legt zusammen mit der Bauherrschaft die gestalterischen Rahmenbedingungen für die Entwicklung eines städtebaulich qualitätsvollen Projekts fest. Diese orientieren sich am Zweck der entsprechenden Zone und an den Kriterien zum Ortsbild gemäss § 71 BNO.

33

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.