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Art. 63 · Wohnhygiene, Ausrichtung der Wohnungen

BZO Bau- und Nutzungsordnung Neuenhof · S. 30 · Original-PDF

Die Ausrichtung der Wohnungen ist auf die örtlichen Verhältnisse (Lärm, Besonnung, Wohnhygiene, Ausrichtung der Wohnungen Nutzung der Räume, Einpassung usw.) abzustimmen. Ausschliesslich nach Norden orientierte Wohnungen sind nur in Ausnahmefällen gestattet, wenn nachweislich keine andere Lösung möglich ist.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.