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Art. 56 · Abstand gegenüber dem Kulturland
BZO Bau- und Nutzungsordnung Neuenhof · S. 28 · Original-PDF
1Gegenüber dem Kulturland haben Bauten den zonengemässen kleinen Grenzabstand einzuhalten. Abstand gegenüber dem Kulturland 2Dieser Grenzabstand kann weder aufgehoben noch reduziert werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.