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Art. 55 · Arealüberbauung
BZO Bau- und Nutzungsordnung Neuenhof · S. 27 · Original-PDF
1Arealüberbauungen sind in den Zonen W2, W3, W4 und W5 möglich, wenn die Grundstücke eine zusammenhängende Fläche von mindestens 2'000 m2 aufweisen. Arealüberbauung In den übrigen Bauzonen ist keine Mindestfläche erforderlich. 2Der Gemeinderat erlässt eine Richtlinie zur Beurteilung von Arealüberbauungen.
27 3Sind die Voraussetzungen (kantonale Bestimmungen und kommunale Richtlinie) für Arealüberbauungen erfüllt, ist die Erstellung eines zusätzlichen Geschosses zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.