Art. 5 · Nachverdichtung
BZO Bau- und Nutzungsordnung Neuenhof · S. 7 · Original-PDF
1Die im Bauzonenplan speziell bezeichneten Gebiete dienen der Nachverdichtung bestehender Einfamilienhausquartiere. Nachverdichtung
7 2Der Gemeinderat kann in diesen Gebieten maximal drei Vollgeschosse und die geschlossene Bauweise bewilligen. Ein Dach- bzw. Attikageschoss ist nicht zulässig. Voraussetzungen dafür sind: a. es entstehen mehr Wohneinheiten als heute vorhanden; b. ein unabhängiges Gutachten weist eine
–gute architektonische Gestaltung der Bauten, Anlagen und Freiräume
sowie eine
–gute Einordnung in das Orts-, Quartier- und Landschaftsbild nach.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.