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Art. 5 · Nachverdichtung

BZO Bau- und Nutzungsordnung Neuenhof · S. 7 · Original-PDF

1Die im Bauzonenplan speziell bezeichneten Gebiete dienen der Nachverdichtung bestehender Einfamilienhausquartiere. Nachverdichtung

7 2Der Gemeinderat kann in diesen Gebieten maximal drei Vollgeschosse und die geschlossene Bauweise bewilligen. Ein Dach- bzw. Attikageschoss ist nicht zulässig. Voraussetzungen dafür sind: a. es entstehen mehr Wohneinheiten als heute vorhanden; b. ein unabhängiges Gutachten weist eine

–gute architektonische Gestaltung der Bauten, Anlagen und Freiräume

sowie eine

–gute Einordnung in das Orts-, Quartier- und Landschaftsbild nach.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.