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Art. 43 · Hochstamm-Obstgärten
BZO Bau- und Nutzungsordnung Neuenhof · S. 23 · Original-PDF
Die im Kulturlandplan bezeichneten Hochstamm-Obstgärten sind nach Möglichkeit zu HochstammObstgärten erhalten. Abgehende Exemplare sind zu ersetzen. Die Gemeinde unterstützt Neuanpflanzungen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.