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Art. 22 · Fachgremium

BZO Bau- und Nutzungsordnung Neuenhof · S. 14 · Original-PDF

1Der Gemeinderat setzt für die qualitative Beurteilung von Planungen, Neu- und Ersatzbauten sowie für grössere Umbauten mit Nutzungs- und/oder Fachgremium Fassadenänderung ein unabhängiges und qualifiziertes Fachgremium ein. 2Der Gemeinderat regelt die Arbeitsweise des Fachgremiums in einem Reglement.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.