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Art. 3 · Planungsgrundsätze

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 3 · Original-PDF

1Die BNO dient der Verwirklichung der Planungsgrundsätze hinsichtlich der angestrebten räumlichen Ordnung und Abstimmung. Die Planungsgrundsätze bilden zudem den Beurteilungsmassstab für raumwirksame Tätigkeiten. Planungsgrundsätze Die Planungsgrundsätze bezwecken:

–die Förderung einer guten Lebensraumqualität, umfassend eine gute Siedlungs-, Freiraum und Wohnqualität,

–die Durchmischung der Nutzungen Wohnen, Arbeiten und Erholung,

–die haushälterische sowie ökonomisch und ökologisch zweckmässige Nutzung des Baugebietes und die Erneuerung der Bausubstanz entsprechend den ortsbaulichen Voraussetzungen, WWW.PLANAR.CH

1 Bau- und Nutzungsordnung Mellingen

–die Pflege des Orts- und Landschaftsbildes, der prägenden Bauten und Anlagen sowie der Naturwerte,

–die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Entwicklung,

–den Schutz der Menschen, Tiere und Pflanzen, ihrer Lebensgemeinschaften und Lebensräume vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen.

2Überbauungen sind sorgfältig zu gestalten und zu strukturieren.

3Die Strassenräume sind attraktiv, bedürfnisgerecht und vielfältig nutzbar zu gestalten.

4Die Landschaft ist in ihrer Eigenheit zu erhalten und aufzuwerten. Die Naherholungsräume sowie deren umweltschonende Erreichbarkeit sind zu fördern.

5Eine ausreichende Verkehrsqualität und die Verkehrssicherheit sind zu schaffen und zu erhalten. Die Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr und das Rad- und Fusswegnetz sind gebietsgerecht weiterzuentwickeln.

6Einzonungen und verdichtetes Bauen an zentralen Standorten mit gutem öffentlichen Verkehrsanschluss sind zu fördern.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.