← BZO Mellingen · Inhaltsverzeichnis
Art. 2 · Übergeordnetes Recht
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 3 · Original-PDF
Die einschlägigen Vorschriften des eidgenössischen und kantonalen Rechts sowie hierzu ergangene Entscheide bleiben vorbehalten. Übergeordnetes Recht 2 Raumplanung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.