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Art. 4 · Sondernutzungsplanung
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 4 · Original-PDF
1Für die im Bauzonenplan schwarz bandierten Gebiete bestehen rechtskräftige Gestaltungspläne, welche dieser BNO in Teilen vorgehen oder auf altes Recht verweisen. Sie sind bei der Gemeindeverwaltung einsehbar. Sondernutzungsplanung
2Für weitere Gebiete bestehen rechtskräftige Erschliessungspläne, welche auf der Gemeindeverwaltung einsehbar sind.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.