Art. 24
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 19 · Original-PDF
1Die Umgebungsschutzzone Altstadt dient dem Schutz des Altstadtbildes hinsichtlich der Entwicklung des baulichen und landschaftlichen Umfeldes. Umgebungsschutzzone Altstadt (USZ)
2Innerhalb der Umgebungsschutzzone kann nach den entsprechenden Zonenvorschriften gebaut werden, sofern das Bild der Altstadt dadurch nicht beeinträchtigt wird. Der Gemeinderat kann bei Bedarf ergänzende Auflagen bezüglich Gebäudestellung, Dachform, Farbgebung usw. erlassen sowie eine Erhöhung der zonengemässen Gesamthöhen sowie Anzahl Geschosse im Rahmen der Erleichterungen nach § 35 Abs. 2 oder von Gestaltungsplänen untersagen.
3Zur Beurteilung von Bauvorhaben in der Umgebungsschutzzone Altstadt kann der Gemeinderat zulasten des Gesuchstellers ein Fachgutachten einholen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.