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Art. 25

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 19 · Original-PDF

1Die Ensembleschutzzone dient dem Schutz der ortsbaulichen Struktur sowie des geschichtlich, architektonisch und städtebaulich erhaltenswerten Strassenbildes der Altstadterweiterung an der Bahnhofstrasse. Sie bezweckt die gute Einordnung von ergänzenden oder ersetzenden Neubauten sowie Umbauten. Ensembleschutzzone (ESZ)

2Neu-, Um- und Ergänzungsbauten sowie wärmetechnische Sanierungen und Renovationen sind gut ins bestehende Gefüge einzupassen. Die besonders prägenden Bebauungs- und Freiraumstrukturen, die Stellung zum Strassenraum sowie die charakteristischen Gestaltungselemente sind zu wahren oder WWW.PLANAR.CH

17 Bau- und Nutzungsordnung Mellingen zu übernehmen bzw. zeitgemäss zu interpretieren. Abweichungen sind nur gestattet, sofern daraus eine architektonisch und städtebaulich mindestens gleichwertige Lösung resultiert und die Gesamtwirkung des Ensembles nicht beeinträchtigt wird.

3Zur Beurteilung von Bauvorhaben in der Ensembleschutzzone kann der Gemeinderat auf Kosten des Gesuchstellers ein Fachgutachten einholen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.