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Art. 22

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 16 · Original-PDF

1Die Naturschutzzonen dienen der Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen schutzwürdiger Pflanzen und Tiere. Darin zu unterlassen ist alles, was die Pflanzen- und Tierwelt beeinträchtigen kann. Naturschutzzone im Kulturland (NSK)

2Soweit nachstehend nichts anderes festgelegt wird, sind Bauten, Anlagen, dem Schutzziel zuwiderlaufende Terrainveränderungen, Bewässerung, Entwässerung, Umbruch, Verwendung von Pflanzenschutz- und Unkrautvertilgungsmitteln, Mulchen, Aufforstung nicht gestattet. Wo ein Schnitt erfolgt, ist das Schnittgut nach der Mahd abzuräumen.

3Bauten, Anlagen und andere Massnahmen zur Erhaltung und Förderung der Naturwerte und zur Optimierung der Schutzziele können bewilligt werden. WWW.PLANAR.CH

14 Bau- und Nutzungsordnung Mellingen

4Vorbehalten bleiben Vereinbarungen zwischen den Bewirtschaftenden und der Gemeinde bzw. dem Kanton zur Abgeltung ökologischer Leistungen, wobei nach Bedarf weitere, dem Schutzziel entsprechende und im Einzelfall festzulegende Anforderungen und Bedingungen zu erfüllen sind.

5Folgende Naturschutzzonen werden bezeichnet: Zone Darstellung im Kulturlandplan Schutzziel und Pflegemassnahmen sowie Nutzungseinschränkungen Magerwiese flächig, beige Artenreiche Heuwiese (hoher Anteil Magerkeitszeiger)

–keine Düngung und Beweidung. Ausnahmen werden im Bewirtschaftungsvertrag geregelt. Bei fehlendem Bewirtschaftungsvertrag erster Schnitt ab 15. Juni. Extensive Weide flächig, hellbraun Artenreiche Weide

–dem Trockenstandort angepasste Pflegemassnahmen (Beweidung, Verhinderung von Verbuschung). Ruderalfläche flächig, dunkelbraun Artenreicher Standort

–keine Düngung und Beweidung.

–dem Standort angepasste Pflegemassnahmen. Feuchtgebiet flächig, türkis Laichgebiet, Brutbiotop

–Keine Düngung und Beweidung. Ausnahmen werden im Bewirtschaftungsvertrag geregelt.

–Kein Betreten.

–Bauten im Interesse des Schutzziels sind gestattet (z.B. Weiher, Renaturierungsmassnahmen). Ergänzung bei Gewässern:

–Kein Schwimmen und Befahren sowie Einfangen und Aussetzen von Tieren. WWW.PLANAR.CH

15 Bau- und Nutzungsordnung Mellingen Weiherareal Tanklager flächig, blau Wertvoller Lebensraum, Laichgebiet, Brutbiotop sowie vielfältige Ufervegetation

–Der naturnahe Zustand von Gelände, Ufer und Ufervegetation ist zu erhalten.

–Wo möglich, sind die Ufer wieder naturnah zu gestalten. Zulässig ist:

–die landwirtschaftliche Nutzung im bisherigen Umfang.

–Nutzung als Löschwasserreserve und Löschwasserauffangbecken im Notfall gemäss Störfallverordnung Tanklager mit den notwendigen Pflegemassnahmen (teilweise Freihaltung von Schilf, Massnahmen gegen Verlandung)

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.