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Art. 64 · Ersatzabgaben

BZO Bau- und Nutzungsordnung Baden · S. 25 · Original-PDF

1Die Höhe der Ersatzabgaben für die nicht erstellten Abstellplätze richtet sich nach dem Reglement über die Ersatzabgaben.

2Für Abstellplätze, die gestützt auf ein Mobilitätskonzept gemäss § 61 Abs. 4 oder § 62 Abs. 2 nicht erstellt werden, entfällt die Abgabepflicht.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.