Art. 55 · Etappenweise realisierte Bauten
BZO Bau- und Nutzungsordnung Baden · S. 22 · Original-PDF
1Werden Bauvorhaben etappenweise realisiert, so hat jede Etappe den minimalen Wohnflächenanteil einzuhalten. Abweichungen sind nur zulässig, wenn ein begründetes Interesse nachgewiesen und Gewähr geboten wird, dass die erforderlichen Wohnflächenanteile in einem absehbaren Zeitpunkt realisiert werden.
2Die Modalitäten der zeitverschobenen Realisierung des Wohnflächenanteils gemäss Absatz 1 sind mit der Stadt vertraglich festzulegen. Werden die vertraglichen Verpflichtungen nicht fristgemäss erfüllt, ist eine Konventionalstrafe geschuldet.
3Die Konventionalstrafe ist vertraglich festzulegen. Die Höhe der Konventionalstrafe beträgt 1 % desjenigen Anteils an den effektiven Baukosten des realisierten Projekts, der als Wohnfläche hätte erstellt werden müssen. Sie ist am ersten Tag nach Ablauf der vereinbarten Frist geschuldet und erhöht sich jedes Jahr um 10 %, bis der erforderliche Wohnflächenanteil erstellt ist. 17
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.