Art. 4a · Verdichtung und Siedlungserneuerung
BZO Bau- und Nutzungsordnung Suhr · S. 5 · Original-PDF
1Die Gemeinde unterstützt die qualitative innere Siedlungsentwicklung, namentlich das bauliche Verdichten, das Zusammenlegen von Einzelparzellen sowie Erschliessungs- und Gestaltungspläne, welche zu mehr Wohneinheiten führen. Verdichtung und Siedlungserneuerung
2Die Gemeinde kann im Rahmen des Budgets sowie in Zusammenarbeit mit den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern und unter Beizug von Fachleuten die Verdichtung und Erneuerung unternutzter bzw. sanierungsbedürftiger Quartiere initiieren und fördern.
3Die Gemeinde kann gestützt auf ein Hochhauskonzept höhere Bauten zulassen. Rechtliche Voraussetzungen für die Realisierung Höherer Bauten sind
a.die Einhaltung aller Anforderungen des Hochhauskonzeptes, insbesondere in den Bereichen Städtebau, Architektur, Funktionalität und Erschliessung
b.eine Änderung der Allgemeinen Nutzungsplanung (§ 15 BauG) und ein Gestaltungsplan (§ 21 BauG) für das betreffende Areal.
c.ein Wettbewerb oder Studienauftrag als Grundlage für die öffentlich-rechtlichen Verfahren, in welchem die geforderten Qualitäten aufzuzeigen sind.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.