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Art. 4b · Gestaltung von Bauten und Freiräumen

BZO Bau- und Nutzungsordnung Suhr · S. 5 · Original-PDF

1Die Gemeinde setzt sich für eine qualitätsvolle Gestaltung von Bauten und Anlagen sowie von Aussen- und Freiräumen ein. Sie verfolgt ein qualitatives Wachstumsziel, in welchem die Erhaltung und Verbesserung der Lebensqualität im Vordergrund steht. Gestaltung von Bauten und Freiräumen

2Bauvorhaben haben die prägenden Elemente und Merkmale des Orts- und Landschaftsbildes sowie der Strassen- und Aussenräume zu berücksichtigen. Sie müssen auf die Eigenheiten des Quartiers in sich und im Bezug zur Nachbarschaft eingehen. Der Gemeinderat orientiert sich an den Grundsätzen im Freiraumkonzept.

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3. Zonenvorschriften

3.1 Bauzonen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.