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Art. 26a · Ausnützungsziffer
BZO Bau- und Nutzungsordnung Suhr · S. 18 · Original-PDF
1Wird eine Parzelle nur teilweise überbaut oder mit dem Bauprojekt unternutzt, so ist der Nachweis zu erbringen, dass mit einer zukünftigen zonengemässen Überbauung die Ausnützungsziffer erreicht werden kann.
2Für verglaste Balkone, Sitzplätze und Wintergärten, deren Bauteile ausserhalb der thermischen Gebäudehülle liegen und die keine heizungstechnischen Installationen aufweisen, wird ein Nutzungsbonus gewährt. Er beträgt 10% der anrechenbaren Geschossfläche und ist auf höchstens 18 m2 pro Wohneinheit zu begrenzen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.