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Art. 21 · Naturschutzzone im Wald

BZO Bau- und Nutzungsordnung Suhr · S. 13 · Original-PDF

1Die Naturschutzzone Wald dient der Erhaltung und Förderung seltener Waldgesellschaften und besonderer Waldstrukturen als Lebensraum schutzwürdiger Pflanzen und Tiere.

2Soweit nichts anderes festgelegt wird, sind die Bestände soweit möglich mit standortheimischen Baumarten und auf natürliche Art zu verjüngen. Bereichernde Strukturen und Totholz sind zu belassen.

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3Für die einzelnen Gebiete gelten folgende Schutzziele und Massnahmen: Schutzzone Schutzziele Pflegemassnahmen Nutzungsbeschränkungen Obertel W1 - naturgemäss bestocktes Bachtobel - standortheimisches Laubholz fördern

–bei Wasserflächen Schaffung von günstigen Lichtverhältnissen Rifegind W2 - lockeres, totholzreiches Altholz - starke Durchforstungen

–Totholz stehen lassen Langmatt W3 - Altholzreicher Ahorn-Eschenwald - lichter Laubmischbestand fördern

–starke Durchforstungen

–seltene Baumarten fördern Hinter Obertel W4 - Erhaltung der objekttypischen Bestandesstruktur - lichter, stufiger Mischbestand

–starke Durchforstungen

–weitere Hinweise vgl. Betriebsplan Brüelmatte W5 - lichter Laubholzbestand mit - stellenweise - dichtem Unterholz und ausgeprägtem Waldsaum - Exoten wie Zuchtpappeln entfernen

–vermehrt ausgeprägte Heckenschicht mit dornen- und beerentragenden Sträuchern anlegen

–standortheimische Arten fördern

3.4 Überlagerte Schutzzonen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.