Art. 20 · Naturschutzzonen
BZO Bau- und Nutzungsordnung Suhr · S. 13 · Original-PDF
1Die Naturschutzzonen dienen der Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen für schutzwürdige Pflanzen und Tiere.
2Soweit nachstehend nichts anderes festgelegt wird, sind Bauten, Anlagen, Terrainveränderungen (Abgrabungen, Aufschüttungen, Ablagerungen) Bewässerung, Entwässerung, Umbruch, Verwendung von Pflanzenschutz- und Unkrautvertilgungsmitteln, Aufforstung nicht gestattet.
3Der Bauzonenplan und der Kulturlandplan scheiden folgende Flächen als Naturschutzzonen aus: Schutzzone Schutzziele Pflegemassnahmen Nutzungsbeschränkungen Brüelmatte - Erhaltung Parklandschaft mit ihrer artenreichen Glatthaferwiese
–Erhaltung des Brutbiotops für den Rotrückenwürger
–Erhaltung der geomorphologischen Formen (WässermattenCharakter) - Nutzung und Pflege nach ökologischen Grundsätzen
–Pflegeeingriffe bei Gehölzen ausserhalb der Vegetationszeit
–keine Düngung und Beweidung
–Altgrasstreifen stehen lassen (Mahd alle 2 bis 3 Jahre)
–frühester Schnitttermin 15.6. resp. gestaffelter Schnittzeitpunkt gemäss Vereinbarung
–um Gehölze Krautsaum von mind. 3 m Breite anlegen Suhrerkopf / Lätt - Erhaltung und Förderung der Arten- und Strukturvielfalt
–Erhaltung der mageren Wiesen und Trockenstandorte
–Erhaltung der Feldgehölze - extensive Beweidung (Rinderweide, bei Schafen gemäss Vereinbarung)
–keine Düngung und Zufütterung
–kein Säuberungsschnitt
–frühester Schnitttermin 15.6. resp. gemäss Vereinbarung Vorder Obertel Hinter Obertel - Förderung der mageren Nasswiesen / artenreichen Wiese
–Erhaltung des Weihers
–Erhaltung der Baumbestände und der gestuften Waldränder - keine Düngung / Nährstoffeintrag
–abgehende Bäume stehen lassen, mit der Zeit an anderer Stelle neu Pflanzen beim Schwimmbad - Förderung der mageren Nasswiesen / artenreichen Wiese - keine Düngung / Nährstoffeintrag
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.