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Art. 33 · Ausrichtung der Wohnungen
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 17 · Original-PDF
Ausrichtung der Die Ausrichtung der Wohnungen ist auf die örtlichen Verhältnisse (Lärm, Wohnungen Besonnung, Nutzung der Räume, Einpassung usw.) abzustimmen. Ausschliesslich nach Norden orientierte Wohnungen sind nicht gestattet.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.