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Art. 34 · Raumhöhen, Fensterflächen, Abstellräume, Balkone, Entsorgung, Velos

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 17 · Original-PDF

1Für Wohn-, Schlaf- und Arbeitsräume in Neubauten gelten nachstehende Anforderungen:

–Vollgeschoss min. 2.40 m

–Dachgeschoss min. 2.30 m auf 1/3 der Bodenfläche mit einer Raumhöhe von mehr als 1.50 m Raumhöhen Min. 1/10 der Bodenfläche mit einer Raumhöhe von mehr als 1.50 m, wenigstens aber 0.80 m2. Die Fenster müssen ins Freie führen. Ausnahmsweise können einzelne Räume über einen Wintergarten oder eine verglaste Veranda belichtet und belüftet werden, sofern eine einwandfreie Belüftung gewährleistet ist. Fensterflächen 15 Abstellräume, Balkone und Entsorgung

2Projekte, welche bezüglich Abstellräumen, Balkonen und Vorkehrungen für die Entsorgung des Hauskehrichts offensichtlich unzweckmässige Lösungen aufweisen, werden nicht bewilligt resp. zur Überarbeitung zurückgewiesen.

3In Mehrfamilienhäusern sind genügend grosse, gut zugängliche und abschliessbare Abstellräume für Velos, Kinderwagen und dergleichen vorzusehen. Velos, Kinderwagen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.