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Art. 32 · Energiesparmassnahmen
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 17 · Original-PDF
EnergiesparAussenwände dürfen nachisoliert werden, selbst wenn dadurch die Vormassnahmen schriften über die Grenz- und Gebäudeabstände nicht mehr in vollem Masse eingehalten werden und die Ausnützungsziffer überschritten wird.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.