← BZO Buchs (AG) · Inhaltsverzeichnis
Art. 24 · Wohn- und Arbeitszone
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 15 · Original-PDF
Die Wohn- und Arbeitszone Fabrikweg ist für nicht bzw. mässig störende Betriebsnutzung, öffentliche Nutzungen sowie Verkaufsnutzungen bestimmt.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.