Art. 67 · Mobilitätskonzept
BZO Bau- und Nutzungsordnung Aarau · S. 28 · Original-PDF
1Eigentümerinnen und Eigentümer von Parkierungsanlagen mit mehr als 50 Parkfeldern für Motorfahrzeuge werden bei Inbetriebnahme, Nutzungserwei terung und Umnutzung im Baubewilligungsverfahren zu einem Mobilitäts konzept und zu dessen dauernden Umsetzung verpflichtet, welches mit dem Bau- oder Umnutzungsgesuch einzureichen ist. Ausserhalb der Überlas tungsgebiete gemäss § 68 Abs. 3 kann der Stadtrat in begründeten Fällen Ausnahmen bewilligen.
2Das Mobilitätskonzept zeigt auf, wie die Mobilität aller Nutzergruppen opti miert werden kann. Es enthält insbesondere: a) die Definition von Zielen (Entlastung des Strassennetzes von Motorfahrzeugverkehr, Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel, Förderung des Fuss- und Veloverkehrs); b) die Massnahmen zur Erreichung dieser Ziele, wie Nutzung und Angebote im CarSharing, Anreize zur Förderung der Nutzung des öf fentlichen Verkehrs sowie des Fuss- und Veloverkehrs (Mobilitätsbo nus, Entschädigungen, Beiträge usw.), zu treffende Informations massnahmen (z.B. Fahrplanangaben, Erreichbarkeit, Fahrgemein schaften);
3Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Parkierungsanlagen haben eine dauernde Wirkungskontrolle durchzuführen und dem Stadtrat darüber peri odisch Bericht zu erstatten. Zeigt diese, dass die angestrebten Ziele nicht er reicht werden, sind dem Stadtrat zusätzliche Massnahmen zur nachträgli chen Erreichung vorzuschlagen. Der Stadtrat kann diese und andere geeig nete Massnahmen verfügen. Bleibt die Berichterstattung über die Wirkungs kontrolle aus und ist die Nichterreichung der angestrebten Ziele offensicht lich, kann der Stadtrat vorläufige Massnahmen bis hin zum Nutzungsverbot verfügen.
4Der Stadtrat erlässt Ausführungsbestimmungen zum Mobilitätskonzept ge mäss Abs. 2 sowie über die Wirkungskontrolle und den Rhythmus der Be richterstattung gemäss Abs. 3. 28 7.1-1
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.