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Art. 66 · Bewirtschaftung von privaten Parkierungsanlagen
BZO Bau- und Nutzungsordnung Aarau · S. 28 · Original-PDF
1Eigentümerinnen und Eigentümer von Parkierungsanlagen mit mehr als 50 öffentlich zugänglichen Parkfeldern für Motorfahrzeuge werden bei Inbetrieb nahme, Nutzungserweiterung und Umnutzung im Baubewilligungsverfahren zur Bewirtschaftung der Parkierungsanlage mit lenkungswirksamer Benüt zungsabgeltung verpflichtet.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.