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Art. 66 · Bewirtschaftung von privaten Parkierungsanlagen

BZO Bau- und Nutzungsordnung Aarau · S. 28 · Original-PDF

1Eigentümerinnen und Eigentümer von Parkierungsanlagen mit mehr als 50 öffentlich zugänglichen Parkfeldern für Motorfahrzeuge werden bei Inbetrieb­ nahme, Nutzungserweiterung und Umnutzung im Baubewilligungsverfahren zur Bewirtschaftung der Parkierungsanlage mit lenkungswirksamer Benüt­ zungsabgeltung verpflichtet.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.