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Art. 65 · Parkieren auf öffentlichem Grund

BZO Bau- und Nutzungsordnung Aarau · S. 27 · Original-PDF

1Die örtliche und zeitliche Einschränkung des Parkierens auf öffentlichem Grund und die Gebühren dafür werden in einem Reglement des Einwohner­ rats festgelegt. Anwohnerinnen und Anwohner sowie andere Benützerkate­ gorien können privilegiert werden. 27 7.1-1

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.