← BZO Aarau · Inhaltsverzeichnis
Art. 65 · Parkieren auf öffentlichem Grund
BZO Bau- und Nutzungsordnung Aarau · S. 27 · Original-PDF
1Die örtliche und zeitliche Einschränkung des Parkierens auf öffentlichem Grund und die Gebühren dafür werden in einem Reglement des Einwohner rats festgelegt. Anwohnerinnen und Anwohner sowie andere Benützerkate gorien können privilegiert werden. 27 7.1-1
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.