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Art. 60 · Aussenbeleuchtung

BZO Bau- und Nutzungsordnung Aarau · S. 26 · Original-PDF

1Aussenbeleuchtung und nach aussen wirkende Innenbeleuchtung sind auf das Notwendige zu beschränken. Im Bereich der Altstadt ist besondere Sorgfalt erforderlich.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.