← BZO Aarau · Inhaltsverzeichnis
Art. 60 · Aussenbeleuchtung
BZO Bau- und Nutzungsordnung Aarau · S. 26 · Original-PDF
1Aussenbeleuchtung und nach aussen wirkende Innenbeleuchtung sind auf das Notwendige zu beschränken. Im Bereich der Altstadt ist besondere Sorgfalt erforderlich.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.