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Art. 39 · Hinweis und Vorschriften

BZO Bau- und Nutzungsordnung Aarau · S. 18 · Original-PDF

1Der Zonenplan enthält Hinweise auf aktenkundige oder vermutete archäo­ logische Fundstellen. Funde sind sofort zu melden.

2In der Zone AS meldet die städtische Verwaltung der Kantonsarchäologie wesentliche Baueingriffe (insbesondere Fassadenrenovation, Umbau, Unter­ kellerung, Auskernung, Abbruch, Aushub, andere Bodeneingriffe) schon während des Bewilligungsverfahrens, damit notwendige Untersuchungen in gegenseitiger Absprache rechtzeitig durchgeführt werden können. 5.3 Naturschutzobjekte

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.