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Art. 38 · Meyer'sche Stollen
BZO Bau- und Nutzungsordnung Aarau · S. 18 · Original-PDF
1Die Meyer'schen Stollen sind im Bauinventar beschrieben. Sie sind nach Möglichkeit zu erhalten; jedenfalls ist deren Wasserführung sicherzustellen.
2Das Bauinventar ist für die Beurteilung der Erhaltungs- und Unterhalts pflicht und von Veränderungen behördenverbindlich.
3Bauarbeiten im Bereich der Stollen sind meldepflichtig. 5.2 Archäologische Fundstellen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.