Art. 30 · Zone Rohrer Schachen (üRS)
BZO Bau- und Nutzungsordnung Aarau · S. 15 · Original-PDF
1Die Schutzzone bezweckt die Erhaltung und Förderung bestmöglicher Lebensbedingungen für eine vielfältige Tier- und Pflanzenwelt.
2Landwirtschaftsflächen dürfen nur als Heuwiesen genutzt werden. Die Ver wendung von Pflanzenschutz- und Unkrautvertilgungsmitteln ist nur zur Ein zelstockbehandlung von Problempflanzen, soweit diese mit angemessenem Aufwand mechanisch nicht bekämpfbar sind, zulässig. Im Gebiet der Grundwasserfassung ist Aufforstung und das Pflanzen von Hecken zulässig.
3Vorbehalten sind zudem die Bestimmungen gemäss §§ 28 und 31 (Zonen üLS und üAP) sowie gemäss §§ 40 und 41 (Hecken und Feldgehölze).
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.