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Art. 31 · Zone Auenschutzpark (üAP)

BZO Bau- und Nutzungsordnung Aarau · S. 15 · Original-PDF

1Die Schutzzone bezweckt die Erhaltung, Wiederherstellung und Förderung des auentypischen Lebensraums mit seiner natürlichen Dynamik des Gewässer- und Geschiebehaushalts.

2Terrainveränderungen und Kiesschüttungen sind nur zur Erhaltung und Förderung des Schutzziels zulässig. 15 7.1-1

3Soweit die Schutzzone auch Bereiche der Naturschutzzone, überlagernde Schutzzonen und Schutzobjekte umfasst, bleiben deren Vorschriften vorbe­ halten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.